Eine Legionellenprüfung des Trinkwassers ist Pflicht:
ares e-count übernimmt von Berlin aus diese Dienstleistung

Als Vermieter sind Sie laut geltender Trinkwasserverordnung verpflichtet, mindestens alle drei Jahre das Trinkwasser auf Legionellen prüfen zu lassen: in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Labor führen wir zuverlässig die vorgeschriebene Legionellenprüfung durch; von Berlin aus ist unser Service bundesweit für Sie verfügbar.

Im Durchschnitt lassen sich bei etwa 15 Prozent alleruntersuchten Haushalte bzw. Entnahmestellen eine Gefährdung durch Legionellen finden. Um dieser Gesundheitsgefährdung Herr zu werden, verlangt die Richtlinie der zweiten Verordnung zur Änderung der TrinkwV vom 14. Dezember 2012 eine regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers in Hausinstallationen. Damit entsteht für viele Hauseigentümer die Pflicht zu einer turnusgemäßen Qualitätsprüfung.

  • Nach der Trinkwasserverordnung ist die regelmäßige Legionellenprüfung Pflicht
  • Wir helfen bei dieser Prüfung in Zusammenarbeit mit unserem Labor in Berlin
  • Sorgfältige Protokollierung gibt Ihnen Sicherheit in Bezug auf alle weiteren Fragen

Diese Legionellenprüfung bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Labor in Berlin. Die Legionellenuntersuchung gibt schnell Aufschluss darüber, ob das Trinkwasser in Ihren Mietshäusern mit den gefährlichen Bakterien belastet ist. Entsprechende Probenwerden zu diesem Zweck im Labor genauestens analysiert. Im Protokoll über das Ergebnis der Wasseranalyse wird die Qualität des Trinkwassers detailliert festgehalten. Damit sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite und haben Ihre Überprüfungspflicht wahrgenommen.

Ihre Vorteile bei einer Übernahme der Legionellenprüfung durch ares e-count / Berlin:

  • Die Untersuchung erfolgt im spezialisierten Labor
  • Trinkwasserproben werden von geschultem Personal entnommen
  • schnelle Ermittlung der Analyseergebnisse
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften

Grundlegende Informationen zur Legionellenuntersuchung

Mit der gesetzlichen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Trinkwasser in einzelnen Wohnimmobilien odergrößeren Wohnkomplexen zu keiner Zeit eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner darstellt. Diese Stäbchenbakterien, die sich besonders in warmem Wasser schnell vermehren, können die sogenannte Legionärskrankheit auslösen. Warmwasseranlagen werden somit unbemerkt zur Infektionsquelle für eine bedrohliche Lungenerkrankung. Um in die Atemwege zu gelangen, haben die Bakterien etwa im Sprühnebel einer Dusche besonders „leichtes Spiel“.

Grundsätzlich müssen an mindestens drei Entnahmestellen einer Wohneinheit Wasserproben entnommen werden. Dieser Vorgang wird von qualifizierten Fachleuten durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen werden ggf. Maßnahmen eingeleitet und anschließend deren Erfolg überprüft.